Um 12.46 Uhr wurden wir zur Unterstützung des Roten Kreuzes ( Tragehilfe ) zu einem Wohnhaus in der Siedlung gerufen. Der Patient sollte laut Notärztin möglichst schnell mittels Drehleiter von einem Balkon im 3. Obergeschoß ins Erdgeschoß befördert und den Sanitätern wieder übergeben werden.
Schon bei der Zufahrt zum Gebäude mussten wir eine andere Straße wählen, da die andere Objektseite mit einem zu schmalen Geh- und Radweg nicht befahrbar ist. Durch eine Zufahrt konnten wir mit unserer Drehleiter mit niederer und schmälerer Bauweise den Weg zwar erreichen, doch war bereits das Ausfahren der Stützen eine große Herausforderung. Durch die viel zu kleine Feuerwehraufstellfläche und die angrenzenden Sträucher bzw. den Zaun konnte der Leiterkranz nur unter großen Schwierigkeiten gedreht werden. Wenn die Notärztin aufgrund des Zustandes des Patienten um Eile bittet, können wir leider auch keine Wunder wirken. Trotz einiger Probleme konnte der Patient in Begleitung der Notärztin rasch zum bereitstehenden Rettungswagen gebracht werden. Wir wünschen dem Patienten recht herzlich gute Besserung.
Die Verwaltung von Wohnanlagen wird grundlegend darauf hingewiesen, das wir unsere Arbeit nur bei Einhaltung der einschlägigen Vorschriften ( Zufahrtsbreite, -höhe, Aufstell- und Bewegungsfläche ) durch den Betreiber der Wohnanlage erfüllen können. Diese Vorschriften müssen jederzeit eingehalten werden. Eine Nichteinhaltung gefährdet im Brandfall die eigene Sicherheit bzw. kann die Rettung mittels Drehleiter erschwert oder gar verhindert werden.
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